Allgemeine Förderrichtlinien
Allgemeine Förderrichtlinien für die Vergabe von Stipendien von Künstlerhaus Lukas – Stand 1.6.2023
I. Antragsvoraussetzungen
Es können sich freischaffende, professionell arbeitende Künstler:innen aller Sparten sowie Kurator:innen und Kunstkoordinator:innen für ein Stipendium bewerben.
An einer Hochschule oder Akademie eingeschriebene Studierende können sich nicht bewerben.
Antragsberechtigt ist, wer bei Bewerbung seinen Erstwohnsitz in Deutschland oder in einem Ostseeanrainerland wie Polen, Litauen, Lettland, Estland, Finnland, Schweden, Dänemark, Norwegen oder Island hat.
Es gibt keine Altersgrenze für die Gewährung eines Stipendiums.
Der Nachweis einer Krankenversicherung bei Stipendiat:innen aus einem Nicht-EU-Land ist Voraussetzung.
Sprachkenntnisse in Deutsch und/oder Englisch werden vorausgesetzt.
Eine Wiederbewerbungen für ehemalige Stipendiat:innen ist frühestens fünf Jahre nach einem Stipendium erneut möglich. Diese Ausschlussfrist gilt nicht für ein Stipendium für Künstler:innengruppen und ein Stipendium für Kuratieren.
II. Art, Umfang und Höhe des Stipendiums
Es handelt sich um Aufenthaltsstipendien im Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop bzw. bei Partnerinstitutionen. Es wird vorausgesetzt, dass die Stipendiat:innen mindestens zwei Drittel ihrer Stipendienzeit vor Ort verbringen.
Das Künstlerhaus Lukas verfügt über 6 Studios. Bedingt durch Vorgaben des historischen Gebäudes sind die Studios in Größe und Ausstattung in der Regel für eine Person ausgerichtet. Nach persönlicher Absprache versucht das Künstlerhaus, die Unterbringung von Lebenspartner:innen und/oder Kindern temporär zu ermöglichen.
Die Stipendien im Künstlerhaus Lukas sind Flex-Stipendien: Aufenthaltsdauer ab 14 Tage bis zu 3 Monate; bei Partnern im Ausland beträgt die Stipendiendauer derzeit fix einen Monat.
Zusätzlich zum kostenfreien Aufenthalt (inkl. Strom, Wasser, Heizung) wird Einzelpersonen ein monatliches Stipendiengeld in der Höhe von 1.200 Euro gewährt – nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Künstler:innengruppen erhalten zusätzlich zum 14tägigen kostenfreien Aufenthalt (für maximal vier Beteiligte) 600 Euro sowie ein Aufführungshonorar bis zu 600 Euro (bei Aufführung im Rahmen des Formats „Lange Nacht der Kunst“).
Zusätzliche Material-, Reise- oder Transportkosten können nicht übernommen werden.
Die Stipendiat:innen können in der hauseigenen Druckwerkstatt arbeiten. Weiterhin stehen ihnen die Bibliothek sowie technisches Equipment nach Absprache zur Verfügung.
III. Stipendienarten / Geförderte Bereiche
Aufenthaltsstipendium im Künstlerhaus Lukas (14 Tage, 1 Monat, 2-3 Monate) in den geförderten Bereichen:
Visuelle Kunst und Medien (Malerei, Skulptur, Plastik, Zeichnung, Installation, Performance, Fotografie, Film, Video, digitale Kunst, Druck, Keramik, Textil, Design)
Literatur / Sprache (Lyrik, Prosa, dramatische Texte, Essay, Übersetzung)
Darstellende Kunst (Tanz, Choreografie, Dramaturgie, Schauspiel, Theater und Regie)
Musik (Komposition, Musik-Interpretation, Klanginstallation, Klangperformance)
Stipendium bei Partnerorganisationen (1 Monat)
NES – Artist Residency Skagaströnd/Island
Baltisches Zentrum für Schriftsteller und Übersetzer Visby/Schweden
KKV Grafikverkstad - Malmö/Schweden
Fyns Grafiske Værksted Odense/Dänemark
GalleriaKONE, Ars-Häme Ry – Hämeenlinna/Finnland
Ålgården – Konstnärnas Verkstäder och Galleri – Borås/Schweden
Stipendium für Kuratieren (spartenoffen) (2 Monate)
Stipendium für Kuratieren mit Fokus Ökologie (2 Monate)
Stipendium für Künstler:innengruppen (bis max. vier Künstler:innen) (14 Tage)
Stipendien für Kunstkoordination (3 Monate)
Ehrengaststipendium (nur auf Vorschlag der Jury)
IV. Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt vorzugsweise mit dem auf der Homepage von Künstlerhaus Lukas veröffentlichten digitalen Bewerbungsformular.
Bewerbungen per E-Mail werden nicht anerkannt.
Postalische Bewerbungen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert. Link zum PDF-Formular
Bewerbungen erfolgen auf Deutsch oder Englisch.
Für die Bearbeitung der Bewerbung wird eine Gebühr in Höhe von 12 Euro erhoben.
Die Vorlage zur Jury erfolgt nur nach Eingang der Bearbeitungsgebühr.
Nur Bewerbungen, die alle genannten Voraussetzungen erfüllen, werden der Jury vorgelegt. Wir weisen darauf hin, dass nicht wahrheitsgemäße Angaben zu einer Anzeige wegen Betrugs gemäß § 263 StGB führen.
Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Förderzwecken.
V. Bewerbungsunterlagen
Arbeitsvorhaben (PDF, max. 2 DIN A4 Seiten, max. 500 KB)
Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang unter Nennung bisheriger Förderungen (PDF, max. 2 DIN A4 Seiten, max. 500 KB)
Portfolio (PDF, max. 20 DIN A4 Seiten, max. 50 MB)
Im Portfolio für den Bereich Literatur: 5 bis 20 Manuskriptseiten
Im Portfolio für die Bereiche Performance, Film, Video und Musik: Links zu maximal fünf Mitschnitten, Videoarbeiten oder Hörproben
Webseiten werden als ausschließliche Dokumentation der künstlerischen Arbeit nicht anerkannt.
VI. Einsendeschluss
Der Einsendeschluss für die Bewerbungsrunde 2024/25 ist der 31. Juli 2023 – 24 Uhr.
VII. Auswahlverfahren
Die Stipendien werden öffentlich in Deutschland und Nordeuropa ausgeschrieben. Der Förderzeitraum umfasst jeweils 2 Jahre (2024/25).
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine unabhängige Fachjury, deren Mitglieder vom Beirat des Künstlerhaus Ahrenshoop e. V. alle zwei Jahre neu berufen werden. Die Namen der Jury-Mitglieder werden nach erfolgter Jurierung bekannt gegeben. Die Jury begründet ihre Entscheidungen weder öffentlich noch gegenüber den Bewerber:innen.
Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.
VIII. Datenschutz
Die Antragsteller:innen erklären sich mit der Antragstellung damit einverstanden, dass im Rahmen des Auswahlverfahrens die erforderlichen personenbezogenen Angaben (z. B. Name, Anschrift, Bankdaten u.a.) und die erforderlichen Angaben zum künstlerischen Vorhaben erfasst und an die am Auswahlverfahren Beteiligten weitergegeben werden können. Die Bestimmungen des geltenden Landesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union und des übrigen geltenden Datenschutzrechts sind für alle an der Abwicklung des Verfahrens beteiligten Personen und Stellen verbindlich.