Allgemeine Förderrichtlinien
Allgemeine Förderrichtlinien für die Vergabe von Stipendien von Künstlerhaus Lukas – Stand 15.5.2025
I. Antragsvoraussetzungen
Es können sich freischaffende, professionell arbeitende Künstler:innen bewerben.
An einer Hochschule oder Akademie eingeschriebene Studierende können sich nicht bewerben.
Es gibt keine Altersgrenze für die Gewährung eines Stipendiums.
Antragsberechtigt ist, wer bei Bewerbung seinen Erstwohnsitz in Deutschland oder in einem Ostseeanrainerland (Polen, Litauen, Lettland, Estland, Finnland, Schweden, Dänemark), Norwegen und Island hat.
Der Nachweis einer Krankenversicherung bei Stipendiat:innen aus den Nicht-EU-Ländern Norwegen und Island ist Voraussetzung.
Sprachkenntnisse in Deutsch und/oder Englisch werden vorausgesetzt.
Eine Wiederbewerbungen für ehemalige Stipendiat:innen ist frühestens fünf Jahre nach Gewährung eines Stipendiums erneut möglich. Diese Ausschlussfrist gilt nicht für ein Stipendium für Künstler:innengruppen und ein Stipendium für Kuratieren/Kunstkoordination.
II. Art, Umfang und Höhe des Stipendiums
Es handelt sich entweder um Aufenthaltsstipendien im Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop oder bei Partnerinstitutionen. Es wird vorausgesetzt, dass die Stipendiat:innen mindestens zwei Drittel ihrer Stipendienzeit vor Ort verbringen.
Nur die Stipendien im Künstlerhaus Lukas sind Flex-Stipendien: Aufenthaltsdauer ab 14 Tage bis zu 3 Monate; bei Partnern im Ausland beträgt die Stipendiendauer derzeit einen Monat.
Das Künstlerhaus Lukas verfügt über 6 Studios. Bedingt durch Vorgaben des historischen Gebäudes sind die Studios in Größe und Ausstattung in der Regel für eine Person ausgerichtet. Nach persönlicher Absprache versucht das Künstlerhaus, die Unterbringung von Lebenspartner:innen und/oder Kindern temporär zu ermöglichen.
Zusätzlich zum kostenfreien Aufenthalt (inkl. Strom, Wasser, Heizung) wird Einzelpersonen ein monatliches Stipendiengeld in der Höhe von 1.200 Euro gewährt – nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Künstler:innengruppen erhalten zusätzlich zum 14tägigen kostenfreien Aufenthalt (für maximal vier Beteiligte) 600 Euro sowie ggf. ein Honorar von bis zu 600 Euro bei Aufführung im Rahmen des Formats „Kunstnacht Ahrenshoop“ (im August).
Zusätzliche Material-, Reise- oder Transportkosten können nicht übernommen werden.
Die Stipendiat:innen können in der hauseigenen Druckwerkstatt arbeiten. Weiterhin stehen ihnen die Bibliothek, ein E-Piano sowie technisches Equipment nach Absprache zur Verfügung.
III. Stipendienarten / Geförderte Bereiche
Aufenthaltsstipendium im Künstlerhaus Lukas (14 Tage, 1, 2, 3 Monate) in den geförderten Bereichen:
Visuelle Kunst und Medien (Malerei, Skulptur, Plastik, Zeichnung, Installation, Performance, Fotografie, Film, Video, digitale Kunst, Druck, Keramik, Textil, Design)
Literatur / Sprache (Lyrik, Prosa, dramatische Texte, Essay, Übersetzung, Drehbuch)
Darstellende Kunst (Tanz, Choreografie, Dramaturgie, Schauspiel, Theater und Regie)
Musik (Komposition, Musik-Interpretation, Klanginstallation, Klangperformance)
Stipendium für Künstler:innengruppen (bis max. vier Künstler:innen) (14 Tage)
Stipendium für Kuratieren (spartenoffen und Schnittstelle Wissenschaft) (2 Monate)
Stipendien für Kunstkoordination (3 Monate)
Baltic Sea Stipendium in Kooperation mit der Kunsthalle Rostock für Künstler:innen (2 Monate und mit anschließender Einzelausstellung)
Stipendien bei Partnerorganisationen (1 Monat)
NES – Artist Residency Skagaströnd/Island
Baltisches Zentrum für Schriftsteller und Übersetzer Visby/Schweden
KKV Grafikverkstad - Malmö/Schweden
Fyns Grafiske Værksted Odense/Dänemark
Ars-Häme Ry – Hämeenlinna/Finnland
Ålgården – Konstnärnas Verkstäder och Galleri – Borås/Schweden
RIMI / IMIR SceneKunst (RISK) – Flørli/Norwegen
IV. Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt mit dem auf der Homepage von Künstlerhaus Lukas veröffentlichten digitalen Bewerbungsformular.
Bewerbungen per E-Mail werden nicht anerkannt.
Bewerbungen erfolgen auf Deutsch oder Englisch.
Für die Bearbeitung der Bewerbung wird eine Gebühr in Höhe von 15 Euro erhoben.
Die Vorlage zur Jury erfolgt nur nach Eingang der Bearbeitungsgebühr.
Nur Bewerbungen, die alle genannten Voraussetzungen erfüllen, werden der Jury vorgelegt. Wir weisen darauf hin, dass nicht wahrheitsgemäße Angaben zu einer Anzeige wegen Betrugs gemäß § 263 StGB führen.
Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Förderzwecken.
V. Bewerbungsunterlagen
Arbeitsvorhaben (PDF, max. 2 DIN A4 Seiten, max. 500 KB)
Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang unter Nennung bisheriger Förderungen (PDF, max. 2 DIN A4 Seiten, max. 500 KB)
Portfolio (PDF, max. 20 DIN A4 Seiten, max. 50 MB)
Das Portfolio kann auch dazu dienen, Arbeitsvorhaben oder kuratorische Projekte zu illustrieren.
Portfolio für den Bereich Literatur: 5 bis 20 Manuskriptseiten
Portfolio für die Bereiche Performance, Film, Video und Musik: Links zu maximal fünf Mitschnitten, Videoarbeiten oder Hörproben
Webseiten werden als ausschließliche Dokumentation der künstlerischen Arbeit nicht anerkannt.
VI. Einsendeschluss
Der Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 15. Juli 2025 um 24 Uhr.
VII. Auswahlverfahren
Die Stipendien werden öffentlich in Deutschland und Nordeuropa ausgeschrieben. Der Förderzeitraum umfasst jeweils 2 Jahre (2026/27).
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine unabhängige Fachjury, deren Mitglieder vom Künstlerischen Beirat des Künstlerhaus Ahrenshoop e. V. alle zwei Jahre neu berufen werden. Die Namen der Jury-Mitglieder werden nach erfolgter Jurierung bekannt gegeben. Die Jury begründet ihre Entscheidungen weder öffentlich noch gegenüber den Bewerber:innen.
Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.
VIII. Datenschutz
Die Antragsteller:innen erklären sich mit der Antragstellung damit einverstanden, dass im Rahmen des Auswahlverfahrens die erforderlichen personenbezogenen Angaben (z. B. Name, Anschrift u.a.) und die erforderlichen Angaben zum künstlerischen Vorhaben erfasst und an die am Auswahlverfahren Beteiligten weitergegeben werden können. Die Bestimmungen des geltenden Landesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union und des übrigen geltenden Datenschutzrechts sind für alle an der Abwicklung des Verfahrens beteiligten Personen und Stellen verbindlich.